28.03.2024 12:57:12
ECTC Steuerungstechnik GmbH
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Vermietung

Die Berechnung der Monats-Miete

erfolgt in den ersten 5 Tagen des Folgemonates. Das heißt, die Miete z.B. für Februar wird zwischen 01.-05. März in Rechnung gestellt. Rücklieferungen finden somit bessere Berücksichtigung.

Ihr Vorteil:

  • Sie erhalten einen Monat Kredit!
  • Taggenaue Abrechnung ist gewährleistet!
Mietruhe

Mietruhe muß spätestens am Tag des Beginns der Mietruhe schriftlich beim Vermieter beantragt werden (Fax mit Angabe der Mietvertragsnummer u. Datum der Mietruhe). Eine rückwirkende Beantragung der Mietruhe ist nicht möglich!

Für die Zeit der Mietruhe beträgt die Miete ein Fünftel der Monatsmiete (20%), d.h. für 5 Tage Mietruhe wird ein Tag Miete berechnet.

Beispiel: ein Kran wird am 07. des Monates abgemeldet, der Mieter beantragt am 7. schriftlich Mietruhe beim Vermieter, die Demontage erfolgt erst am 23. des Monates, die Funkfernsteuerung wird nach der Demontage zurückgesendet u. trifft am 27. des Monates beim Vermieter ein. Es werden 11 Tage Miete berechnet.
Das gleiche gilt natürlich auch wenn sich der Mieteinsatz verzögert, die Funkanlage aber schon versandt wurde. Oder wenn der Kran vorübergehend still gelegt wird.

Wichtig ist der fristgemäße schriftliche Antrag!

Kundenservice

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