Vermietung
Die Berechnung der Monats-Miete
erfolgt in den ersten 5 Tagen des Folgemonates. Das heißt, die
Miete z.B. für Februar wird zwischen 01.-05. März in Rechnung
gestellt. Rücklieferungen finden somit bessere Berücksichtigung.
Ihr Vorteil:
- Sie erhalten einen Monat Kredit!
- Taggenaue Abrechnung ist gewährleistet!
Mietruhe
Mietruhe muß spätestens am Tag des Beginns der Mietruhe schriftlich beim Vermieter beantragt werden (Fax mit Angabe der Mietvertragsnummer u. Datum der Mietruhe). Eine rückwirkende Beantragung der Mietruhe ist nicht möglich!
Für die Zeit der Mietruhe beträgt die Miete ein Fünftel
der Monatsmiete (20%), d.h. für 5 Tage Mietruhe wird ein Tag Miete
berechnet.
Beispiel: ein Kran wird am 07. des Monates abgemeldet, der Mieter beantragt
am 7. schriftlich Mietruhe beim Vermieter, die Demontage erfolgt erst
am 23. des Monates, die Funkfernsteuerung wird nach der Demontage zurückgesendet
u. trifft am 27. des Monates beim Vermieter ein. Es werden 11 Tage Miete
berechnet.
Das gleiche gilt natürlich auch wenn sich der Mieteinsatz verzögert,
die Funkanlage aber schon versandt wurde. Oder wenn der Kran vorübergehend
still gelegt wird.
Wichtig ist der fristgemäße schriftliche Antrag!
Kundenservice
Sie haben Fragen zu unseren Produkten, Dienstleistungen oder wünschen Sie eine Beratung? Rufen Sie uns einfach an
oder schreiben Sie uns eine E-Mail!
Tel. | 034383-42046 |
Fax | 034383-42047 |
an@ectc.de | |